Darf mein Arbeitgeber mich aus dem Urlaub holen?

Darf mein Arbeitgeber mich aus dem Urlaub holen?

27.04.2017 von hannes
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Heute habe ich meinen Urlaubsantrag für unsere drei Wochen Sommerurlaub abgegeben und mein Chef hat ihn auch unterschrieben. Etwas verunsichert hat mich allerdings, dass er so vor sich hin geknurrt hat: „Falls wir Sie nicht doch noch brauchen.“

Kann er mir den Urlaub wieder streichen? Bis wann vorher darf er das? Wir wollen nächste Woche fest und verbindlich buchen, damit wir genau diese Reise bekommen, damit kann ich nicht bis kurz vorher warten. Kann er mich auch aus diesem Urlaub wieder zurück holen, weil er mich braucht? Wer übernimmt dann die Kosten? Mal ganz davon abgesehen, dass ich dann fast Entschädigung verlangen würde, wenn meine ganze Familie enttäuscht ist. Wer kennt die Rechtslage?

Antworten: 3

Beste Antwort
jeanluc
jeanluc 27.04.2017

Hallo,

da musst Du Dir keine Sorgen machen. Wenn Dein Arbeitgeber Dir den Urlaub genehmigt hat - und das hat er ja mit seiner Unterschrift - dann ist das fix. Er darf ihn Dir weder streichen, noch Dich aus dem Urlaub zurückholen.

Dies ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Sollte Dein Chef Dir irgendwann einmal eine Vereinbarung vorlegen, in der steht, dass Du Dich verpflichtest, Deinen Urlaub abzubrechen, sofern Dich Dein Arbeitgeber braucht, ist diese rechtsunwirksam. Dies hat ein Urteil vom 20.06.2000, Az. 9 AZR 405/99 ergeben. Damals hatte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer aus dem Urlaub geholt, weil er der einzige war, der für dringend benötigte Arbeiten die erforderlichen Kenntnisse hatte. Doch das war unzulässig! Auch eine Abrufbereitschaft während eines genehmigten Urlaubs ist rechtswidrig.

kublai
kublai 27.04.2017

Hey @hannes,

es gibt aber eine Ausnahme, die @jeanluc noch nicht erwähnt hat: Wenn es ein echter Notfall eintritt, darf der Chef dich zurückholen. Beispiel: Es arbeiten nur drei Leute in eurer Firma, die anderen beiden sind krank. Wenn du nicht zurückkommst, bricht der Betrieb zusammen und steht vor der Pleite. In dem Fall darf der Chef dich aus dem Urlaub abziehen, muss dir aber alle Kosten bezahlen.

Eine andere Frage ist: Was machst du, wenn er dich bittet, aus Solidarität zurückzukommen? Das ist dann eine Gewissensfrage... 

jeanluc
jeanluc 28.04.2017

Mmmh, wenn ich noch nicht im Urlaub bin, dann mag es sein, dass in solchen extremen Situationen der Urlaub wieder gestrichen werden kann.

Aber: Wenn ich mich bereits im Urlaub befinde, ist das meiner Meinung nach nicht möglich bzw. zulässig. Denn der Arbeitnehmer muss nicht telefonisch erreichbar sein. Egal, ob er Zuhause ist oder nicht. Vielleicht macht er ja wo Urlaub,  wo er gar nicht erreicht werden kann. Und ob er wegfährt oder nicht, muss er ja nicht offenlegen.

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