Kann ich als Mann in Elternzeit gehen?

01.03.2017 von breuer
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Wir sind schwanger. Und wir haben große Pläne, die wir erst mal besser verwirklichen können, solange unser Kind klein ist. Wir wollen reisen.

Ich habe einen guten Job seit 10 Jahren als Sachbearbeiter in einer kleinen Firma. Diesen Job möchte ich auch nicht riskieren oder auf’s Spiel setzten, da ich uns damit ernähre. Meine Frau arbeitet auch, verdient aber weniger. Und eigentlich gehört die Mutter auch zum Kind, darin sind wir uns einig.

Trotzdem ist meine Frage, ob ich als Vater auch ein Anrecht auf Elternzeit habe. Es wäre schön, mein Baby in den ersten Monaten aufwachsen zu sehen und meine Frau zu unterstützen. Und sobald es geht zu ihren Verwandten nach schwader zu reisen.

Können wir beide gleichzeitig Elternzeit nehmen? Oder nur nacheinander? Haben wir beide das gleiche Anrecht? Die gleiche Zeit? Wie viel Geld werde ich in der Elternzeit bekommen und wer bezahlt es? Wann müssen wir das bei unseren Arbeitgebern beantragen? Können sie es aus betrieblichen Gründen verweigern?

Es wäre toll, wenn das jemand weiß.

Antworten: 2

daisyd
daisyd 02.03.2017

Du hast als Mann mittlerweile genauso ein Recht auf Elternzeit wie die Mutter des Kindes. Ihr könnt sogar einen bestimmten Zeitraum lang gemeinsam zu Hause bleiben. Wie lange genau und was man an Geld bekommt findest du vielleicht hier https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/die-elternzeit/73832

Eure Arbeitgeber haben nicht das Recht, die Elternzeit zu verweigern, das ist euer gutes Recht und darf von jedem Elternteil in Anspruch genommen werden.

kinky
kinky 02.03.2017
  • Du hast als Vater genauso Anspruch auf Elternzeit wie die Mutter, bis das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat.
  • Dein Arbeitgeber muss Dir Deine Stelle freihalten. Du kannst sie rein rechtlich gesehen nicht verlieren. Es besteht ein Kündigungsschutz.
  • Der Antrag muss sieben Wochen vor Beginn eingereicht sein beim Arbeitgeber.
  • Du kannst eine Elternzeit auch zwischen 3. und 8. Lebensjahr noch nehmen. 24 Monate sind möglich (von der Gesamtzeit gerechnet) und 13 Wochen vorher muss es eingereicht sein.
  • Vater und Mutter können bis zu 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen, auch gleichzeitig.
  • Du darfst rein rechtlich gesehen Deine Elternzeit in drei Abschnitte aufteilen. Das teilst Du Deinem Arbeitgeber lediglich mit. Den dritten Abschnitt darf Dein Arbeitgeber ablehnen. Willst Du mehr Abschnitte, was vielleicht auch für die Firma sinnvoll ist und auch für Dich, um den Anschluss nicht zu verpassen, muss der Arbeitgeber das genehmigen. Also sprich einfach mit ihm, was für Euch beide die beste Lösung ist.

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