Kann man als Kassenpatient Einsicht in die Arztrechnung bekommen?

15.03.2017 von freddy
1461 mal gelesen 3 Follower

... und wenn ja, wo? Muss man den Arzt darum bitten oder wendet man sich an die Krankenkasse?

Meine Schwester war nämlich neulich zu einer Untersuchung, über die wir uns im Vorfeld informiert hatten, und hatte den Eindruck, dass deutlich weniger gemacht wurde als das, was bei unserer Recherche als Bestandteile der Untersuchung herausgekommen war.

Ich selbst bin privat versichert und auch mir ist es schon ein paar Mal passiert, dass Posten abgerechnet wurden, die gar nicht durchgeführt worden waren. Da ich aber ja meine Rechnungen direkt vom Arzt bekomme, kann ich das prüfen. In einem Fall waren sogar dreiste 250 Euro zu viel berechnet worden. War dann auf meine Nachfrage hin natürlich jedes Mal ein "Versehen". „zwinkern“-Emoticon

Jedenfalls wüssten meine Schwester und ich jetzt gern, ob auch sie die Möglichkeit hat, als Kassenpatientin Einblick in die Arztrechnungen zu bekommen.

Antworten: 4

Beste Antwort
arthur
arthur 16.03.2017

Jedenfalls wüssten meine Schwester und ich jetzt gern, ob auch sie die Möglichkeit hat, als Kassenpatientin Einblick in die Arztrechnungen zu bekommen.

@freddy: Ja, das geht. Auch Kassenpatienten können Einblick in Arztrechnungen nehmen und erfahren, welche Leistungen der behandelnde Arzt genau durchgeführt beziehungsweise abgerechnet hat.

Möglichkeiten, um als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse Einblick in Arztrechnungen zu bekommen:

  1. Deine Schwester kann sich eine Patientenquittung direkt nach der Behandlung von ihrem Hausarzt, Zahnarzt und sogar vom Krankenhaus ausstellen lassen. Dazu hat sie laut § 305Abs. 2 SGB V das Recht. Okay, dafür ist es natürlich in ihrem speziellen Fall zu spät. „zwinkern“-Emoticon Bleiben noch die Möglichkeiten 2 und 3.
  2. Sie kann sich nach Ablauf des Abrechnungsquartals über Leistungen und Kosten ihres Arztes informieren lassen. Entscheidet sie sich für diesen Weg, muss sie eine kleine Gebühr von 1,- € entrichten. Falls Postversand gewünscht wird, kommen die Versandkosten noch dazu. Das sollte sich aber in überschaubarem Rahmen bewegen. Sie muss in ihrer Praxis einfach nur um eine Patientenquittung bitten.
  3. Darüber hinaus kann deine Schwester laut § 305 1 SGB V von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Aufstellung über Leistungen und Kosten der von ihr in Anspruch genommenen ärztlichen Behandlungen erhalten. Die Behandlungen dürfen nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
danielhh
danielhh 15.03.2017

ob auch sie die Möglichkeit hat, als Kassenpatientin Einblick in die Arztrechnungen zu bekommen

Und warum will sie sich diesen Aufwand antun? Es wird schließlich von der Kasse bezahlt „lachen“-Emoticon

Privat: Ja, dort wird auf jeden Fall gern mal was berechnet, was nicht durchgeführt wurde. Mehrfach erlebt..

freddy
freddy 15.03.2017

@danielhh Na, das ist ja keine Antwort auf meine Frage. „zwinkern“-Emoticon

Wenn ein Arzt sagt, alles sei in Ordnung, obwohl er die nötige Untersuchung gar nicht oder nur in Bruchstücken durchgeführt hat, dann möchte ich das schon gern wissen, völlig egal, wer bezahlt. Man muss sich ja schließlich nicht alles gefallen lassen, oder?

susanne45
susanne45 15.03.2017

Auf die Idee bin ich als Kassenpatient noch nie gekommen. Aber nicht dumm mal zu schauen, was die da reinschreiben. Ich würde es über die Krankenkasse versuchen.

Anzeige

Suchtags

© 2024 werweiss.de