Kann man sich geklaute Gegenstände einfach zurück klauen?

06.11.2016 von derluebke
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Besser gesagt, darf man das, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Ich hätte das einem Gartennachbar ja nun überhaupt nicht zugetraut, dass er mir nach einwöchiger Abwesenheit vom Grundstück meine Schmutzwasserpumpe aus dem Abwassertank klaut. In der Anschaffung war die beim Neukauf nicht ganz billig und als ich den Verlust festgestellt habe, wurde deshalb auch die Polizei gerufen, die eine Anzeige schrieb. Hoffnung, dass die Pumpe wieder auftaucht, machte man mir nicht und zwei Wochen später kam dann schließlich auch per Post die Nachricht, dass die Ermittlungen gegen Unbekannt eingestellt wurden.

Nun hatte diese elektrisch betriebene Pumpe ein ganz markantes Geräusch, dass eines Tages vom Nachbargrundstück kam. Als ich dann mal zufällig im unverschlossenen Fahrradschuppen der Familie nachschaute, hing doch da tatsächlich MEINE Pumpe. Ich konnte die genau identifizieren, da die Elektrowerkstatt, in der ich das Teil letztes Jahr zur Reparatur geben musste, ein Abziehbild drauf geklebt hatte, dass mich als Eigentümer eindeutig identifiziert.

Da ich ansonsten ein recht gutes Nachbarschaftsverhältnis habe, weiß ich jetzt nicht genau, wie ich mich verhalten soll. Am Liebsten würde ich mir die einfach selbst zurückholen und die Freundschaft ein für allemal kündigen. Ich meine mal, dass die Polizei jetzt ohnehin nichts mehr unternehmen würde, oder sehe ich das falsch?

Antworten: 3

nussknacker89
nussknacker89 07.11.2016

Also ich würde trotzdem die Polizei verständigen und den Verdacht äußern. Die werden dann schon wissen, was zu tun ist und die Ermittlungen wenn nötig wieder aufnehmen. Man muss halt aufpassen, dass man keine falschen Verdächtigungen ausspricht. Du solltest dir also sicher sein.

Alles ist auf jeden Fall besser als sich die Pumpe zurückzuklauen. Das kann für dich Ärger geben ob berechtigt oder nicht. Das wäre mir zu unsicher. Hast du den Nachbarn schon mal gezielt daraufhin angesprochen?

ebel1980
ebel1980 07.11.2016

Das ist ein heikles Thema. Logisch wäre es ja immerhin, denn es ist ja deins, dennoch könnte dieser Nachbar auf Diebstahl und Hausfriedensbruch plädieren und dann bist du trotzdem dran, auch wenn es dein Gerät ist. Sprich ihn einfach darauf an und erkläre ihm, dass dieses Gerät dein Siegel und deine Nummer trägt, so wie du es beschrieben hast.

Mache ein Bild und wenn er nicht reagiert und es dir nicht zurück gibt, dann kannst du immerhin Anzeige erstatten, weil das Bild vorhanden ist und du es belegen kannst. Ich hoffe du hast Glück ohne selbst klauen zu müssen.

rechtundordnung
rechtundordnung 12.11.2016

Gut ist, dass Du durch den Aufkleber beweisen kannst bzw. die Werkstatt es bestätigen wird, dass es sich um Dein Eigentum handelt. Wenn Du es nicht beweisen kannst, dass die Pumpe Dir gehört, wäre es nicht "zurückgestohlen", sondern einfach gestohlen. Er muss sie zurückgeben und kann sich auf ein Verfahren wegen schwerem Diebstahl vorbereiten. Wenn es Dein Eigentum ist, dann kann Du es im strafrechtlichen Sinne zwar auch nicht stehlen(„wer eine fremde bewegliche Sache...“ „zwinkern“-Emoticon, aber da Du dazu unerlaubt sein Grundstück betreten musst, begehst Du damit eine andere Straftat: Hausfriedensbruch. Es bleibt Dir nur eine Anzeige. Die Polizei wird das Gerät sicherstellen und in einem Verfahren werden die Besitzverhältnisse geklärt.

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