Kann meine Firma die Arbeitszeit nach eigenem Ermessen nachträglich erhöhen?

25.10.2016 von ebel1980
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Hallo liebe Mitglieder, ich habe da mal eine wichtige Frage zum Arbeitsrecht.

Ich arbeite in einem Lager bei einer größeren Spedition und durch den saisonal bedingt hohen Krankenstand sollen einige Mitarbeiter aus unserer Abteilung ab der kommenden Woche in 12 statt 8-Stunden Schichten arbeiten. Somit wäre die auf unbestimmte Frist festgelegte Arbeitszeit täglich zwischen 6.00 und 18.00 Uhr bzw. umgekehrt, auch an den Sonnabenden.

In normalen Zeiten haben wir eine Fünf-Tage-Woche, ausschließlich als Normalschicht bis 18.30 Uhr und am Wochenende wird lediglich in Ausnahmefällen gearbeitet. Kann der Betrieb die Arbeitszeit einfach einseitig neu festlegen? Eine Betriebsvereinbarung haben wir bei uns nicht und statt einer Bezahlung soll es nur Freizeit geben.

Antworten: 2

dennis
dennis 25.10.2016

Vielleicht kann Dir jemand die arbeitsrechtliche Seite wirklich erklären, aber ich fürchte, darauf kommt es nicht an. Es müsste schon die ganze Firma geschlossen zum Chef gehen und sagen, dass sie da nicht mitspielt. Wenn nur Du alleine einen Aufstand machst und die anderen den Mund halten, bist Du vermutlich ganz schnell draußen. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass das erlaubt ist, ich kenne umgekehrt nur das Thema Kurzarbeit, aber vielleicht geht es angemeldet über einen vorher festgelegten Zeitraum. Es ist zwar sehr traurig, aber ich hätte Angst um meinen Arbeitsplatz. In vielen Jobs gibt es viele Überstunden, ich glaube, da muss man einfach durch in der heutigen Zeit. Du kannst Dich ja nebenbei mal nach einem anderen Job umsehen.

elisago
elisago 26.10.2016

Das ist immer ein recht heikles Thema, denn heute können sich die Arbeitgeber doch fast alles erlauben.

Aber dennoch würde ich sagen, es ist ausschlaggebend, was genau der Arbeitsvertrag sagt. Sicher kann es sein, dass ihr bestimmte Zeiten vereinbart habt, aber im Vertrag kann stehen, dass davon auch abgewichen werden kann. Ich an deiner Stelle würde nun wirklich erst nochmal den Vertrag lesen und dann kannst du entscheiden, was dagegen zu unternehmen.

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