Hallo,
wenn man vom Arbeitgeber eine Abmahnung erhält, ist diese für immer gültig oder verfällt sie nach einiger Zeit? Auf der Mahnung selbst steht nichts. Wenn sie nur begrenzt gültig ist, wie lange denn genau? Danke für eine Info
Eine interessante Frage hast du da gestellt - und ich versuche mal, sie so ausführlich wie nötig zu beantworten, damit keine weiteren Fragen mehr offen stehen bleiben. Zunächst mal ist grundsätzlich anzumerken, dass es unterschiedliche Formen der Abmahnung gibt:
Abmahnung im Arbeitsverhältnis
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen
Abmahnung wegen Fehlverhaltens allgemein (Vereine usw. nutzen sowas ganz gerne mal, um unliebsame Vereinsmitglieder ausschließen zu können)
Der wirklich relevante Bereich bezieht sich auf den Bereich der Lohnarbeit (falls du was anderes meintest, gib mir Bescheid) und genau dort taucht die Frage relativ häufig auf. Die kurze Antwort auf deine Frage wäre: Nein, eine Abmahnung verjährt nicht automatisch. Kommen wir jetzt zum "Warum nicht?"
Das hängt mit dem Arbeitsrecht und dem BGB zusammen. Eine Abmahnung ist ein "Verweis" bzw. eine "Rüge" für unangemessenes Verhalten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seiner Arbeit. Es ist kein Vertrag, keine Urkunde und auch kein Dokument, bei denen man über den Klageweg durchaus eine Entfernung erreichen könnte. Die Abmahnung ist also nicht viel mehr als eine "Notiz" zu diesem Fehlverhalten, die im Falle einer Kündigung herangezogen werden kann. Sie dient als Nachweis für dieses Fehlverhalten und stärkt den Arbeitgeber bei einer Kündigungsklage vor dem Arbeitsgericht.
In der Praxis ist es meistens so, dass die Abmahnung im Lauf der Jahre an "Gewicht" verliert. Wenn du als Arbeitnehmer das gerügte Fehlverhalten entsprechend der genannten Anforderungen reguliert und damit abgestellt hast, wird der ehemaligen Abmahnung kaum noch Beachtung geschenkt. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass die Abmahnung auch dann, wenn sie schon 10 Jahre oder älter ist, noch immer zum Nachteil des Arbeitnehmers genutzt werden kann.
hallo Michael! Ja, ich schrieb ja in der Frage "Arbeitgeber", daher hast du schon richtig angenommen, dass es um eine Abmahnung auf meiner Arbeitsstelle geht. Vielen Dank für deine informative Auskunft!
Hallo Kschwall (wow, schwierig zu schreiben )
Eine interessante Frage hast du da gestellt - und ich versuche mal, sie so ausführlich wie nötig zu beantworten, damit keine weiteren Fragen mehr offen stehen bleiben. Zunächst mal ist grundsätzlich anzumerken, dass es unterschiedliche Formen der Abmahnung gibt:
Der wirklich relevante Bereich bezieht sich auf den Bereich der Lohnarbeit (falls du was anderes meintest, gib mir Bescheid) und genau dort taucht die Frage relativ häufig auf. Die kurze Antwort auf deine Frage wäre: Nein, eine Abmahnung verjährt nicht automatisch. Kommen wir jetzt zum "Warum nicht?"
Das hängt mit dem Arbeitsrecht und dem BGB zusammen. Eine Abmahnung ist ein "Verweis" bzw. eine "Rüge" für unangemessenes Verhalten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seiner Arbeit. Es ist kein Vertrag, keine Urkunde und auch kein Dokument, bei denen man über den Klageweg durchaus eine Entfernung erreichen könnte. Die Abmahnung ist also nicht viel mehr als eine "Notiz" zu diesem Fehlverhalten, die im Falle einer Kündigung herangezogen werden kann. Sie dient als Nachweis für dieses Fehlverhalten und stärkt den Arbeitgeber bei einer Kündigungsklage vor dem Arbeitsgericht.
In der Praxis ist es meistens so, dass die Abmahnung im Lauf der Jahre an "Gewicht" verliert. Wenn du als Arbeitnehmer das gerügte Fehlverhalten entsprechend der genannten Anforderungen reguliert und damit abgestellt hast, wird der ehemaligen Abmahnung kaum noch Beachtung geschenkt. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass die Abmahnung auch dann, wenn sie schon 10 Jahre oder älter ist, noch immer zum Nachteil des Arbeitnehmers genutzt werden kann.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Michael
hallo Michael! Ja, ich schrieb ja in der Frage "Arbeitgeber", daher hast du schon richtig angenommen, dass es um eine Abmahnung auf meiner Arbeitsstelle geht. Vielen Dank für deine informative Auskunft!
LG
Katja