Muss ich beim Einzug und beim Auszug renovieren?

14.03.2017 von michael
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Ich habe mir mal spaßeshalber unseren Mietvertrag angesehen. Meine Mutter muss besenrein übergeben, das wurde mir bereits erklärt. Aber bei mir steht, dass ich renovieren muss beim Auszug. Aber ich habe beim Einzug doch schon renoviert. Muss ich wirklich beides? Oder habe ich da einfach nicht gut aufgepasst?

Dann bekäme der nächste Mieter eine renovierte Wohnung und muss vielleicht selbst bei seinem Auszug nicht streichen – also gar nichts insgesamt. Und ich 2 x. Ist das reine Verhandlungssache oder rechtlich irgendwie fixiert?

Antworten: 1

jurafan
jurafan 14.03.2017

Du hast Glück: die Gesetzeslage dazu ist relativ eindeutig. Deinen Ausführungen entnehme ich, dass deiner Mutter die Wohnung in unrenoviertem Zustand übergeben wurde (warum sonst solltest du zum Einzug renoviert haben?). Wichtig ist hier wirklich der Ausgangszustand der Mietsache bei Übergabe. Nachfolgend basiert alles darauf, dass deine Wohnung weder tapeziert noch gestrichen (usw.) war und du diese Arbeiten durchführen musstest, als du eingezogen bist.

Unwirksamkeit von Mietklauseln

Praktischerweise gibt es für den von dir geschilderten Fall bereits ein Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) aus dem Jahr 2015. Zusammengefasst sagt das genannten Urteil folgendes aus:

Sofern der Vermieter dem Mieter die Mietsache in unrenoviertem Zustand übergab, gelten alle im Mietvertrag festgehaltenen Klauseln bzgl. evtl. Schönheitsreparaturen als ungültig. Eine Renovierungspflicht des Mieters kann während der gesamten Mietdauer nicht abgeleitet werden. Ferner entfällt dann auch die Mieterpflicht, die Mietsache zur Beendigung des Mietverhältnisses in renoviertem Zustand übergeben zu müssen.

Interessant für dich dürfte unter Umständen auch sein, dass du unter den oben genannten Umständen auch keinen Schadenersatz leisten müsstest, sofern du Schönheitsreparaturen vorgenommen hast. Solltest du dennoch renovieren bzw. renoviert haben, kannst du dem Vermieter dazu eine Rechnung schicken, da er für die Kosten aufkommen müsste (gilt auch nachträglich).

Zusammengefasst gilt also, dass du nicht renovieren musst, wenn die Wohnung bei der damaligen Übergabe nicht renoviert war.

Hilft dir das weiter?

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