Was heißt besenrein?

13.03.2017 von michael
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Ich habe mir am Wochenende die Unterlagen meiner Mutter mal durchgelesen, weil nicht ganz klar ist, wie lange sie noch in ihrer Wohnung bleiben kann. Sie war krank, wird nun häusliche Pflege benötigen und irgendwann auch in ein Pflegeheim müssen.

Aber nun zu meiner Frage. In ihrem Mietvertrag steht, dass sie die Wohnung besenrein zu übergeben hat. Was genau bedeutet das? Was muss ich renovieren und was nicht?

Leider steht in dem Vertrag nicht drin, ob renoviert werden muss oder nicht oder wie die Wohnung übergeben wurde, ob renoviert oder unrenoviert und ich weiß es auch nicht, weil ich damals noch ein Kind war, als sie eingezogen ist. Ich kann sie fragen, aber das ist ja nicht ausschlaggebend.

Antworten: 1

jurafan
jurafan 13.03.2017

Hallo Michael,

der Begriff "besenrein" ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes klar definiert und beschreibt, dass eine Mietsache (Wohnobjekt wie Mietwohnung, angemietetes Haus, Garage etc.) in einem bestimmten Ordnungszustand sein muss, damit sie vom Vermieter abgenommen werden muss. Die eigentliche Definition lautet wie folgt:

Rückgabe der angemieteten Wohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzung. Renovierung, Lackierung und die Anbringung neuer Tapeten sind laut dieser Definition nicht erforderlich.

Anders, als man vielleicht vermuten würde, beschränkt sich die Definition aber nicht nur auf Bodenflächen, sondern umfasst den gesamten Wirkungsbereich des angemieteten Objektes. Auch zur Verfügung gestellte und in der Mietsache verbleibende Objekte wie Mobiliar, eine Einbauküche, Trockenboden und Kellerräume gehören zum Umfang der ordentlichen, "besenreinen" Rückgabe.

Gebrauchs- und Verschleißspuren

Häufig versuchen Vermieter, dem Mieter etaiige Gebrauchs- und Verschleißspuren zu berechnen - entweder in Form von Einbehalt der Mietkaution oder durch verweigerte Abnahme bis zur Beseitigung dieser Spuren. Das ist allerdings rechtlich nicht haltbar und dementsprechend muss solchen Bedingungen von Seiten des Mieters nicht entsprochen werden. Es gilt:

Durch die vertragliche Verpflichtung, die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses "besenrein" zurückzugeben, werden nur die groben Verschmutzungen beseitigt. Normale Verschleiß- und Gebrauchsspuren gelten als mit dem Mietzins bereits abgegolten.

Hier noch fix eine Liste mit Aufgaben, die vom Mieter erledigt sein müssen, um eine Wohnung besenrein übergeben zu können:

  • Einbauküche, Herd und Armaturen müssen gereinigt werden
  • Nebenräume wie Dachboden und Kellerräume müssen vollständig ausgeräumt und von Spinnweben befreit sein
  • Befinden sich Klebereste an Fenstern, Türen und/oder anderen Flächen innerhalb der Mietsache, müssen diese durch den Mieter vor der Übergabe entfernt werden - Fenster putzen gehört NICHT dazu.
  • Unkraut auf Balkon und im Garten muss nicht entfernt werden
  • Ablagerungen, die durch Tabakkonsum auftreten, müssen nicht entfernt werden - das gilt aber nur, wenn vertraglich keine Untersagung von Tabakkonsum innerhalb der Mietsache festgelegt wurde.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

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