Was tun, wenn das Geschenk nicht gefällt?

Was tun, wenn das Geschenk nicht gefällt?

07.12.2017 von flash
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Jetzt in der Weihnachtszeit hat man ja hin und wieder doch leider auch mit der Frage zu tun, was man mit einem Geschenk eigentlich anfangen soll. Angefangen bei der supertollen Grafikkarte, von der man immer geträumt hat - und sie nun blöderweise gleich von zwei Leuten bekommen hat, bis hin zu fürchterlichen rosa Flauschsocken von der Patentante.

Ich weiß, dass man eigentlich keinen Rechtsanspruch auf die Rückgabe hat, doch viele Ketten und Onlinehändler werben offensiv mit dem Thema. Doch wie läuft so was im Fall der Fälle ab? Nehmen diese Händler einem die Ware ab, sofern sie die fragliche Ware auch selbst führen, oder muss man den peinlichen Gang zum Schenkenden gehen und um den Kassenzettel bitten? Oder sollte man vielleicht originalverpackte Ware (böte sich ja gerade bei oben genannter Grafikkarte an) einfach über das Internet selbst verkaufen (eBay und co)? Birgt das irgendwelche steuerrechtlichen Stolperfallen?

Antworten: 4

Beste Antwort
martinakonz
martinakonz 07.12.2017

Doch wie läuft so was im Fall der Fälle ab? Nehmen diese Händler einem die Ware ab, sofern sie die fragliche Ware auch selbst führen, oder muss man den peinlichen Gang zum Schenkenden gehen und um den Kassenzettel bitten?

Eine Rückgabe oder ein Umtausch ohne Vorlage des Kassenbons, nur weil der Händler den Artikel auch im Sortiment hat, wird es gewiss nicht geben. Das kann ich Dir aber mal garantieren.

Ansonsten bleibt Dir nur der Gang zum Schenkenden, um nach dem Kassenbon zu fragen oder aber, so würde ich es machen, ein Verkauf im Internet (eBay Kleinanzeigen), sofern ein Verkauf auch Sinn macht. Bei einer Grafikkarte macht es Sinn, bei rosa Plüschsocken eher nicht.

Die steuerrechtliche Sache beim Verkauf über eBay & Co. ist immer so eine Sache. Es wird einem wirklich sehr schnell gewerblicher Handel unterstellt. Wenn Du nur einmalig nach Weihnachten unbeliebte Geschenke verkaufen willst, sehe ich persönlich jedoch keine größere Gefahr.

Und diese Möglichkeit gibt es natürlich auch noch: https://www.werweiss.de/frage/darf-man-geschenke-weiterschenken

hitcher
hitcher 07.12.2017

Zum Schenkenden gehen und nach dem Kassenbeleg fragen, das macht man einfach schon alleine aus Anstand nicht. Würde das jemand bei mir machen, wäre das auch gleichzeitig das letzte Geschenk von mir gewesen.

Ich empfehle ebenfalls den Verkauf über ebay-Kleinanzeigen, da bekommt man alles schnell und gut los.

susanne45
susanne45 07.12.2017

Meiner Ansicht nach darf man nur umtauschen, was von der Größe nicht passt. Ich würde niemals einen Schenker nach dem Kassenzettel fragen (dann sieht man ja auch, was es gekostet hat und auch das gehört sich nicht!) oder ihn um einen Umtausch bitten, wenn mit etwas nicht gefällt. Jemand hat sich Gedanken gemacht und etwas ausgesucht. Den darf man nicht enttäuschen finde ich. Die hässlichen Kleider meiner Schwiegermutter ziehe ich halt an, wenn wir bei ihr sind. Sie geht immer in eine kleine Boutique und lässt sich beraten usw., ich könnte niemals sagen, dass mir etwas nicht gefällt. Das würde ihr das Herz brechen.

doctorwho
doctorwho 11.12.2017

Ich wähle bei so was auch den Weg über Ebay & Co. Da bekommst du die Sachen zwar nicht für den ursprünglichen Preis weg, aber immerhin bekommst du noch einen gewissen Betrag dafür und kannst dir etwas kaufen, das du wirklich möchtest. 

Allerdings sollte man ein bisschen überlegen, ob es etwas ist, nach dem der Schenkende beim nächsten Besuch garantiert fragen wird. Solche Sachen sollte man wohl oder übel behalten. 

Im Fall deiner doppelten Grafikkarte würde ich allerdings doch mit den Schenkenden reden, denn wenn man etwas doppelt bekommen hat, kann einem niemand böse sein, wenn man eins davon wieder umtauschen will.

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