Wer kann ein Konto pfänden?

Wer kann ein Konto pfänden?

10.03.2017 von mimmo
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Ich habe in der letzten Zeit leider nicht immer alle Rechnungen bezahlt und muss nun ordnen, wann ich was bezahlen kann. Natürlich spreche auch mit allen Firmen und Leuten und bekomme das auf die Reihe. Meine Frage ist nun, wer mein Konto pfänden darf? Die Telekom? Mein Vermieter? Die Stadt? Das Finanzamt?

Wer kann einen Beschluss auf mein privates Girokonto bekommen und von da ohne meine Zustimmung Geld abziehen?

Antworten: 1

blechtrommel
blechtrommel 12.03.2017

Du musst da gewisse Unterscheidungen kennen. Prinzipiell kann jeder, bei dem du in der finanziellen Schuld stehst, eine Kontopfändung veranlassen. Viel wichtiger ist aber die Frage, welcher Gläubiger schneller pfänden kann und darf. Ich versuche mal, dir die ganze Sachlage etwas "aufzudröseln" - vielleicht hilft dir das, dich zweckmäßiger zu sortieren.

Arten von Gläubigern

Privatgläubiger (PG)

Auch wenn dieser Begriff sachlich nicht ganz korrekt ist soll er dir doch näherbringen, mit welchen Gruppen du es in Sachen Pfändung zu tun hast. Unter PG fasse ich die Personengruppen zusammen, die nicht der öffentlichen Hand entsprechen. Dementsprechend zählen hier tatsächliche Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen dazu, denen gegenüber du in der Zahlungsverpflichtung stehst (unabhängig davon, ob eine tatsächliche "Leihe" in Form von finanziellen Mitteln oder eine Überlassung in Form eines Warenkredits gegeben ist).

Staatliche Gläubiger

Dazu zähle ich das Hauptzollamt (sorgt für die Beitreibung von Forderungen zu unrecht bezogener Leistungen der ARGE (ALG 1, ALG II usw.) sowie das Finanzamt (Steuerforderungen aus Steuerschulden).

Wer darf eine Kontopfändung veranlassen und wie?

Das ist nun der von dir genannte Part, dem vermutlich dein größtes Interesse gilt. Wie oben bereits erwähnt darf jeder Gläubiger eine Kontopfändung veranlassen. Die Art und Weise unterscheidet sich aber zwischen den oben genannten Gläubigertypen.

Privatgläubiger (PG)

Privatgläubiger müssen den ganz normalen, formalen Weg gehen:

Rechnung - Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen - Gerichtsvollzieher etc.

Staatliche Gläubiger

Bei staatlichen Gläubigern läuft die Sache etwas anders ab. Wenn es bereits soweit ist, dass man die Schuld trotz Mahnung und Zahlungsaufforderung (Ratenzahlungsvereinbarungen sind übrigens möglich!) nicht begleicht, greift die Kontopfändung in der Praxis sofort. Insbesondere das Finanzamt fackelt in der Regel nicht lange - solltest du also Steuerschulden haben, gehe auf den verantwortlichen Sachbearbeiter zu und vereinbare eine Ratenzahlung.

Falls du dich tiefer in die Materie einlesen möchtest, suche nach dem Begriff "Verwaltungsvollstreckungsverfahren"

Ausweichmöglichkeiten

Vor einiger Zeit wurde die Möglichkeit geschaffen, Konten mit einem Sperrvermerk versehen zu lassen. Landläufig wird hier von einem sogenannten "P-Konto" gesprochen. Damit gemeint ist ein normales Girokonto, auf dem ein Pfändungsfreibetrag vermerkt ist. Das bedeutet, dass erst ab dem entsprechenden Kontostand gepfändet werden darf (das gilt für alle Gläubiger gleichermaßen - beachte hierzu meine kleine Auflistung weiter unten). Selbst wenn es aktuell nicht notwendig ist sollte man sich überlegen, ob das eigene Girokonto nicht doch zu einem P-Konto gemacht wird. Vorsorge ist besser als Nachsorge „zwinkern“-Emoticon

Pfändungsfreigrenze auf dem P-Konto

Vor der Einführung von P-Konten und Pfändungsfreibeträgen konnte eine solche Pfändung die Existenz einer ganzen Familie vernichten. Das BA für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dem einen Riegel vorgeschoben. Da Schuldner nicht immer die gleichen Voraussetzungen mitbringen, wurde eine Staffelung eingeführt, um das Existenzminimum sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien zu gewährleisten. In der aktuellen Tabelle sehen die Beträge so aus:

  • Ledig - 1.073,88€
  • + eine unterhaltspflichtige Person - 1.478,04€
  • + zwei unterhaltspflichtige Personen - 1.703,21€
  • usw.

Detaillierte Informationen zu den Freibeträgen findest du zuhauf im Internet. Suche einfach nach "Kontopfändung Freibeträge".

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen und das ich deine Fragen soweit beantworten konnte, damit du sie für deine Bedürfnisse verwenden kannst.

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