Ich möchte nach dem Rest-Abitur im Mai zu Hause ausziehen, ein WG Zimmer habe ich schon. Ich bin 19 und damit volljährig. Es ist trotzdem nicht ganz einfach, meine Eltern sind mit meiner Studienwahl Anglistk nicht einverstanden, nach ihren Vorstellungen hätte ich Ärztin werden sollen. Dieses Studium hätten sie mir voll finanziert. Nun kann ich sehen, wo ich bleibe, sie zahlen keine Unterstützung. Ich könnte ja in meinem Kinderzimmer kostenfrei wohnen bleiben, sagen sie.
Bekomme ich denn BAFöG, auch wenn meine Eltern eigentlich genug Geld hätten, um mich zu finanzieren? Es mir aber nicht geben?
Ich verstehe mich schon gut mit meinen Eltern, ich werde sie keinesfalls verklagen.
Im BAföG-Gesetz heißt es wie folgt: "Ob Auszubildende BAföG erhalten, die eine förderungsfähige Ausbildung betreiben und die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, hängt davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und die ihrer etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und ihrer Eltern reichen, um ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken."
Die Höhe des BAföGs richtet sich nach dem Bedarf abzüglich dessen, was Du selbst verdienst (wenn Du einen Job annimmst) und abzüglich des anrechenbaren Einkommens (in Deinem Fall) der Eltern. Dafür gibt es entsprechende Freibeträge, die bei Deinen Eltern berücksichtigt werden. Nur wenn das Nettoeinkommen über dem Freibetrag liegt, wird es auch angerechnet. Der Freibetrag bei Verheirateten liegt bei 1.715 Euro. Wenn Deine Eltern zusammen also diesen Nettobetrag monatlich zur Verfügung haben, wird dieser auf das BAföG angerechnet. Ist die Summe darunter, erfolgt keine Anrechnung.
Wenn Du nun auf eine Uni (=Hochschule) gehst, dann stehen Dir folgende Bedarfssätze zu:
Wie viel Du jetzt dann im Endeffekt bekommen würdest, müsste das Amt berechnen. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Antrag stellen und darin alles wahrheitsgemäß angeben, also auch das Einkommen Deiner Eltern. Guck mal hier, da gibt es auch einen BAföG-Rechner, da kannst Du selbst ausrechnen, wie viel Bedarf Du hast und wie das Einkommen Deiner Eltern angerechnet wird: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php
@jeanluc Wie erfahre ich das Einkommen meiner Eltern, ohne sie anzuzeigen oder zu verklagen?
So viel ich weiß, erfragt das die Behörde direkt bei Deinen Eltern. Da Du das Recht hast, BAföG zu beantragen, sind Deine Eltern auch auskunftspflichtig. Sie können nicht einfach sagen, wir wollen nicht. Gut möglich, dass das Amt auch direkt beim Finanzamt nachfragen kann. Das weiß ich aber nicht.
Ich hab grad noch mal nachgesehen: Du gibst Deinen Eltern den Antrag, den sie ausfüllen müssen. Tun sie das nicht, kann es zu Bußgeldern führen. Wenn sie zu spät reagieren, kannst Du vom Amt ne Vorleistung bekommen.
@brockmann: Das BaFög-Amt hat eine Rechtsabteilung, die sich um solche knifflige Fälle wie deinen kümmert. Wende dich am besten dorthin.
Wenn du einen Vorausleistungsantrag stellst, trittst du deine Unterhaltsansprüche an das Amt ab. Das Geld holt sich das Amt ggf. von deinen Eltern zurück. Du brauchst dich dann nicht selbst mit ihnen herumstreiten.