Wie groß muss das Arbeitszimmer sein?

28.06.2017 von hillu
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Hallo liebe Selbstständige oder Steuerberater oder alle mit viel Wissen. Folgende Situation: Mein Freund und ich wollen demnächst zusammen ziehen und er arbeitet von zu Hause aus. Er braucht also ein Arbeitszimmer. Nun sagte er, dass es eine bestimmte Größe im Vergleich zur restlichen Wohnung haben muss, damit es anerkannt wird und er einige der Mietkosten über seine Firma anteilig abwickeln kann. Kennt jemand die prozentuale Aufteilung? Wir leben in Hessen, falls das von Belang oder in den Bundesländern unterschiedlich ist. Ich danke Euch.

Antworten: 1

danielhh
danielhh 30.06.2017

Hallo hillu,

meines Wissens gibt es hier keine gesetzliche bzw. steuerrechtliche Regelung, was die Angabe einer konkreten Fläche in qm bzw. Flächenanteil in % angeht.

Allerdings gab es in dieser Sache schon sehr, sehr viele Einzelfallentscheidungen.

Ich denke, wenn die Fläche des Arbeitszimmers 20% der gesamten Wohnfläche nicht übersteigt, wirst Du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Eine Mindestgröße, wie von Dir angesprochen, gibt es glaube ich nicht, ABER: Der Raum muss sich als Arbeitszimmer "eignen". D.h. eine Besenkammer von 2,80 qm Größe wird wohl nicht als Arbeitszimmer anerkannt.

Bei den Entscheidungen wurde seitens des Finanzamtes natürlich auf die Gesamtumstände geachtet:

  • Fläche Arbeitszimmer
  • Gesamtfläche Wohnung bzw. Haus
  • Wie viele Personen leben in der Wohnung?
  • ggf. auch "qualitativer Schwerpunkt der Arbeit"

Neben der Frage, ob in der Wohnung bzw. dem Haus noch genügend Platz zur Privatnutzung bleibt, muss zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers natürlich auch auf die anderen Vorschriften geachtet werden:

  • separater Raum
  • in die häusliche Sphäre eingebunden
  • max. 10 % Privatnutzung
  • Einrichtung (u.a. max. 10 % Privatgegenstände)
  • usw.

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