Wir blicken ehrlich gesagt bei dieser Elterngeldsache noch nicht ganz durch. Ich hoffe, das kann uns jemand erklären. Vor allem kommt es mir darauf an, wo man es beantragen kann und welche Nachweise man vorlegen muss. Und welche Fristen es gibt!
Wir wollen uns die Elternzeit teilen. Erst bleibe ich zu Hause und später dann mein Mann. Wird unser Einkommen zusammen gerechnet und geteilt oder wird es von jedem von uns einzeln berechnet?
@tissa77: Für junge Eltern ist es nicht so einfach, durch alles durchzusteigen. Ich beantworte deine Fragen der Reihe nach:
Elterngeld – Frist
Du solltest möglichst schnell nach der Geburt Elterngeld beantragen. Es wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Innerhalb der ersten 14 Lebensmonate solltest du das also erledigen.
Elterngeld – Wo beantragen?
Der Antrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Den Antrag bekommst du dort, bei der Krankenkasse oder auf der Entbindungsstation. Natürlich kannst du das Formular auch einfach downloaden. Die für dich zuständige Stelle findest du hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html
Elterngeld – Welche Formulare brauche ich?
Elterngeld – Wann Elternzeit beantragen?
Anspruch auf Elterngeld hast du nur bei verkürzten Arbeitszeiten. Das heißt, du darfst höchstes 30 Stunden / Woche berufstätig sein. Elternzeit muss sieben Wochen vor der Inanspruchnahme beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Elterngeld & Elternzeit – Für beide Elternteile
Als Frau kannst du die ersten 12 Lebensmonate Elterngeld beantragen. Dein Partner kann dann zusätzlich zwei Monate Elterngeld erhalten, sodass der Zeitraum auf 14 Monate gestreckt wird. Darüber müssen die Elterngeldstelle und sein Arbeitgeber informiert werden. Der Arbeitgeber muss es mindestens sieben Monate vorher erfahren. Männer verdienen meistens mehr. Mehr als zwei Monate wollen sie in der Regel nicht in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Das Einkommen deines Partners muss auch wirklich geschmälert werden.
Elterngeld – Wie wird das Einkommen berechnet?
Zur Berechnung des Elterngeldes ist nur das Einkommen des Elternteils relevant, der den Antrag stellt. Es wird also nichts zusammengerechnet und geteilt.
So, das müssten alle Fragen gewesen sein. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!