Habt Ihr sicher auch heute schon in den Nachrichten gehört. Die Gebühren für Bauspardarlehen wurden vom BGH jetzt als ungültig erklärt. Aber was heißt das jetzt für mich konkret? Habe zwei Darlehen in den letzten Jahren über Bausparverträge geholt, eins davon sogar ziemlich hoch. Kann ich die Gebühren dafür jetzt einfach bei der Bausparkasse zurückfordern mit Verweis auf dieses neue BGH Urteil?
Ihr könnt eine Rückerstattung erwirken. Es zählt angeblich eine 3jährige Verjährungsfrist und zwar bis zum Jahresschluss der Kenntnisnahme.
Das bedeutet, dass Betroffene rückwirkend bis 01. Januar 2014 Darlehenszinsen zurückfordern können. Na dann mal ran an den Speck.
Betrifft uns auch, würde mich auch interessieren!
mich auch. Wer weiß bescheid??