Bußgeldbescheid wegen überfahrener roter Ampel - und jetzt?

Bußgeldbescheid wegen überfahrener roter Ampel - und jetzt?

25.01.2017 von hannelore
1165 mal gelesen 3 Follower

Guten Abend allerseits,
ich hoffe sehr, dass ich hier Hilfe bekomme. Heute bekam ich Post vom Ordnungsamt in Form eines Bußgeldbescheides. Hintergrund ist, dass ich vor gut 3 Wochen eine rote Ampel überfahren hatte und dabei dann geblitzt wurde. Nun bin ich aber nicht unachtsam gewesen, sondern genau das Gegenteil ist der Fall. Ich war das einzige wartende Auto an dieser roten Ampel. Im Rückspiegel habe ich gesehen, dass ein Rettungswagen mit Blaulicht geradezu angerauscht kam. Da ich nirgendwo anders hinfahren konnte um Platz zu schaffen, bin ich über die rote Ampel drüber und *Blitz* - schon war es passiert. Blöderweise ist dieser Rettungswagen an der Ampel erst angekommen, als sie schon wieder auf Grün schaltete. Es wurde also kein Foto von diesem Rettungswagen geschossen.
Jetzt stehe ich ziemlich blöd da, denn die recht unfreundliche Dame vom Ordnungsamt sagte mir, dass ich eben beweisen müsse, dass ich in einer Ausnahmesituation gewesen sei. Sie würde das für eine Schutzbehauptung halten, denn der Rettungswagen hätte ja auch geblitz werden müssen. Was kann ich denn nun machen, um ddie Strafe, Punkte und Fahrverbot zu umgehen? Ich hoffe, hier weiß jemand Bescheid. Hannelore

Antworten: 5

Beste Antwort
blechtrommel
blechtrommel 25.01.2017

Eieiei, hier ist ja was geboten.

Bis auf den Abschnitt mit Ort und Zeit habe ich eine ziemlich andere Sicht auf die Dinge. Glücklicherweise leben wir in einem der strengst-reglementierten Länder der Welt. Es gibt für jeden Handgriff im Straßenverkehr entsprechende Vorschriften und Gesetze. Ich kenne die Ausgangssituation jetzt nur anhand der Beschreibung - und gehe davon aus, dass ein "Zurück" oder "nur zur Seite" entsprechend der Umstände nicht möglich war. Folgende Möglichkeiten sind gegeben:

1. Ort und Zeit des Rotlichtversoßes sind bekannt. Frage bei der Rettungsleitstelle an (bitte nicht per Notruf „lachen“-Emoticon ) und schildere deine Situation. Sämtliche Einsatzfahrten sind, da hat @bezzerwizzer recht, detailliert protokolliert. Anhand von An- und Abfahrtzeiten nebst der via GPS aufgezeichneten Route lässt sich leicht nachvollziehen, ob dieser Rettungswagen während der Einsatzfahrt an deiner Position vorbei kam. Du kannst dir einen Einsatzbericht anfertigen lassen (der natürlich nicht personalisiert ist - nur als Nachweis, dass deine Aussage zumindest eindeutig glaubwürdig ist. Da du sicherlich einen Anhörungsbogen bekommen hast, schilderst du den Vorgang nochmals schriftlich und nennst als Beleg diesen vereinfachten Bericht. Es gibt dazu übrigens auch Einsatzkennungen, die nummeriert sind. Diese Kennnummer schreibst du mit dazu. Dann können sich die Leute vom Ordnungsamt bzgl. der Glaubwürdigkeit gleich selbst informieren.

2. Selbst dann, wenn der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass dir noch immer nicht geglaubt wird, kannst du dich auf §38 (1) StVO und seine eindeutige Deutung berufen. Dieser Paragraph sagt folgendes aus:

  • (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Natürlich darfst du dennoch nicht mit Vollgas in den Gegenverkehr rasen oder ähnliches - aber das ist dir sicher klar und war auch nicht Teil deiner Beschreibung. Du hast dich also juristisch gesehen korrekt verhalten.

Wenn du die entsprechenden Informationen von der Leitstelle bekommen und auf dem Anhörungsbogen notiert hast, schickst du diesen zusammen mit dem Zettel der Leitstelle (nur als Kopie!!) zurück. In der Regel wird das Bußgeldverfahren dann eingestellt werden.

Nur so zur Information: Das hier von mir Geschriebene ist KEINE Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine Sicht der Dinge wider.

bezzerwizzer
bezzerwizzer 25.01.2017

Wenn du das einzige wartende Auto an dieser Kreuzung warst, wieso bist du dann nicht zurückgefahren und dann z.B. nach rechts, um dem Rettungswagen Platz zu machen? So nahe heran gekommen war er auch noch nicht. Es klingt, als hättest du viel zu extrem reaigert. Natürlich musst du die Straße freimachen, wenn sich ein Krankenwagen mit Martinshorn nähert. Ist der aber soweit weg, dass die Ampel schon längst wieder auf Grün gesprungen ist, bevor er endlich an der Ampel ist, dann zählt das nicht. Es klingt also wirklich nach Schutzbehauptung. Selbst wenn es genauso war, wie du sagst, hört es sich... nicht so glaubwürdig an, sorry.

Angenommen, es stimmt alles. Ort und Zeit des Geschehens weißt du ja sicher ganz genau. Einsatzfahren müssen protokolliert werden. Es lässt sich bestimmt beweisen, dass zu eben jener Zeit ein Rettungswagen an dir vorbei musste...

schokominza
schokominza 25.01.2017

Puh, blöde Situation. Icih nehme mal an deine Erzählung stimmt, denn etwas Ähnliches habe ich auch einmal erlebt, allerdings kam ich trotzdem nicht um die Strafe herum. Geblitzt ist geblitzt. Bei mir rauschte damals ein LKW fast in mich rein. Der war auf dem Foto auch deutlich zu sehen, aber trotzdem darfst du nicht über die Ampel fahren. Ich kann dir nur raten, einen Rechtsanwalt mal um seine Meinung zu bitten, denn so aus dem Bauch heraus würde ich sagen, du kommst nicht um die Strafe herum. Falls du noch keine Punkte hast, hak es ab, ,denn die verfallen ja auch wieder. „lachen“-Emoticon

gitta
gitta 25.01.2017

Ich würde die 15 oder 30 Euro einfach zahlen.

larissa
larissa 26.01.2017

Ich bin mal bewusst über eine rote Ampel gefahren, weil es sehr rutschig war auf der Straße. Ich wusste, dass ich geblitzt werden würde, denn dort hängt eine fest montierte Kamera. Aber hätte ich auf dem nassen Laub gebremst, wäre ich geschlittert, vielleicht in parkende Autos oder auf die Gegenfahrbahn. Es war also zur Vermeidung von Schaden besser, ruhig weiter zu fahren statt heftig zu bremsen. Die Straße war frei, das konnte ich sehen. Als der Fragebogen kam, habe ich das genau so geschildert und nie wieder was gehört. Eine sinnvolle Begründung hat wohl ausgereicht. Ob das immer klappt, kann ich natürlich nicht sagen.

Anzeige

© 2024 werweiss.de