Die Liste der Gründe, warum ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos kündigen kann, ist lang. Im Beamtendeutsch heißt es so schön, aus "wichtigem Grund".
Zu beachten ist, dass in der Regel immer eine Abmahnung vorausgehen muss. Die Abmahnung kann nur in Ausnahmefällen entfallen. Nachstehend die wichtigsten Gründe:
Gründe für eine fristlose/außerordentliche Kündigung
Diebstahl: Schon der Versuch bzw. der dringende Tatverdacht rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auch Diebstähle im Bagatellbereich genügen.
Betrug: Auch hier ist bereits beim Versuch eine fristlose Kündigung rechtens.
Datenklau: Wenn betriebliche Daten unbefugt heruntergeladen oder auch sabotiert werden.
Alkohol: Wer im Dienst Alkohol konsumiert, kann seinen Arbeitsplatz verlieren. Wer unter einer Alkoholsucht leidet, kann übrigens nur ordentlich gekündigt werden, da es sich hier um eine Krankheit handelt.
Angedrohtes Krankmachen: Möchte ein Arbeitnehmer frei haben, bekommt den freien Tag aber nicht und kündigt deswegen an, krank zu machen, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Genauso verhält es sich, wenn man krankgeschrieben ist und trotzdem arbeitet.
Arbeitsverweigerung: Da dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht zusteht, gilt eine Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund.
Arbeitszeitbetrug: Wenn Arbeitszeiten vorsätzlich falsch dokumentiert werden, wenn Pausenzeiten nicht notiert werden und wenn Stempeluhren ausgetrickst werden.
Beleidigung: Schon eine Beleidigung eines Kollegen, eines Vorgesetzten oder eines Kunden genügt für eine Entlassung.
Körperverletztung: Tätlichkeiten gehören zu den fristlosen Kündigungsgründen.
Sexuelle Belästigung von Kollegen, Mitarbeitern, Vorgesetzten, Kunden
Außerdienstliches Verhalten: Auch wenn ein Arbeitnehmer nicht im Dienst ist, kann er eine fristlose Kündigung riskieren und zwar dann, wenn er sich so verhält, dass das Ansehen des Arbeitgebers geschädigt wird.
Verletzung des Betriebsfriedens durch fremdenfeindliches, rassistisches oder rechtsextremes Verhalten, allerdings nur während des Dienstes.
Weitere fristlose Kündigungsgründe können sein (können, weil es hier auch Ausnahmen geben kann):
Private Nutzung des Internets oder Telefons
Eine Nebentätigkeit, die nicht vom AG genehmigt wurde
Verspätete Abgabe von Krankmeldungen
Wenn der AN gegen das Wettbewerbsverbot verstößt und eine Konkurrenztätigkeit aufnimmt
Verstoß gegen die Betriebsordung (u.a. Rauchverbot)
Wenn Arbeitnehmer Schmiergelder annehmen
Stalking
Unpünktlichkeit
Sorgfaltspflichtverletzungen
Unentschuldigtes Fehlen
Bitte siehe dies nicht als verbindliche Rechtsberatung, ich bin kein Rechtsanwalt.
Die Liste der Gründe, warum ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos kündigen kann, ist lang. Im Beamtendeutsch heißt es so schön, aus "wichtigem Grund".
Zu beachten ist, dass in der Regel immer eine Abmahnung vorausgehen muss. Die Abmahnung kann nur in Ausnahmefällen entfallen. Nachstehend die wichtigsten Gründe:
Gründe für eine fristlose/außerordentliche Kündigung
Weitere fristlose Kündigungsgründe können sein (können, weil es hier auch Ausnahmen geben kann):
Bitte siehe dies nicht als verbindliche Rechtsberatung, ich bin kein Rechtsanwalt.