Gründe für fristlose Kündigung?

Gründe für fristlose Kündigung?

05.12.2017 von hollawoodfairy
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Bei welchen Gründen kann eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen werden? Betrifft das nur Diebstahl oder gibt es noch weitere Gründe?

Antworten: 1

jeanluc
jeanluc 05.12.2017

Die Liste der Gründe, warum ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos kündigen kann, ist lang. Im Beamtendeutsch heißt es so schön, aus "wichtigem Grund".

Zu beachten ist, dass in der Regel immer eine Abmahnung vorausgehen muss. Die Abmahnung kann nur in Ausnahmefällen entfallen. Nachstehend die wichtigsten Gründe:

Gründe für eine fristlose/außerordentliche Kündigung

  • Diebstahl: Schon der Versuch bzw. der dringende Tatverdacht rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auch Diebstähle im Bagatellbereich genügen.
  • Betrug: Auch hier ist bereits beim Versuch eine fristlose Kündigung rechtens.
  • Datenklau: Wenn betriebliche Daten unbefugt heruntergeladen oder auch sabotiert werden.
  • Alkohol: Wer im Dienst Alkohol konsumiert, kann seinen Arbeitsplatz verlieren. Wer unter einer Alkoholsucht leidet, kann übrigens nur ordentlich gekündigt werden, da es sich hier um eine Krankheit handelt.
  • Angedrohtes Krankmachen: Möchte ein Arbeitnehmer frei haben, bekommt den freien Tag aber nicht und kündigt deswegen an, krank zu machen, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Genauso verhält es sich, wenn man krankgeschrieben ist und trotzdem arbeitet.
  • Arbeitsverweigerung: Da dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht zusteht, gilt eine Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund.
  • Arbeitszeitbetrug: Wenn Arbeitszeiten vorsätzlich falsch dokumentiert werden, wenn Pausenzeiten nicht notiert werden und wenn Stempeluhren ausgetrickst werden.
  • Beleidigung: Schon eine Beleidigung eines Kollegen, eines Vorgesetzten oder eines Kunden genügt für eine Entlassung.
  • Körperverletztung: Tätlichkeiten gehören zu den fristlosen Kündigungsgründen.
  • Sexuelle Belästigung von Kollegen, Mitarbeitern, Vorgesetzten, Kunden
  • Außerdienstliches Verhalten: Auch wenn ein Arbeitnehmer nicht im Dienst ist, kann er eine fristlose Kündigung riskieren und zwar dann, wenn er sich so verhält, dass das Ansehen des Arbeitgebers geschädigt wird.
  • Verletzung des Betriebsfriedens durch fremdenfeindliches, rassistisches oder rechtsextremes Verhalten, allerdings nur während des Dienstes.

Weitere fristlose Kündigungsgründe können sein (können, weil es hier auch Ausnahmen geben kann):

  • Private Nutzung des Internets oder Telefons
  • Eine Nebentätigkeit, die nicht vom AG genehmigt wurde
  • Verspätete Abgabe von Krankmeldungen
  • Wenn der AN gegen das Wettbewerbsverbot verstößt und eine Konkurrenztätigkeit aufnimmt
  • Verstoß gegen die Betriebsordung (u.a. Rauchverbot)
  • Wenn Arbeitnehmer Schmiergelder annehmen
  • Stalking
  • Unpünktlichkeit
  • Sorgfaltspflichtverletzungen
  • Unentschuldigtes Fehlen

Bitte siehe dies nicht als verbindliche Rechtsberatung, ich bin kein Rechtsanwalt.

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