Hallo zusammen!
Meine Frau und ich haben uns vor einigen Monaten getrennt. Unser Sohn (8) möchte bei ihr leben. Nun zahle ich jeden Monat 340,- Euro Unterhalt für das Kind an meine Frau. Zusätzlich bekommt sie das Kindergeld vom Amt.
Meine Frage ist jetzt, ob ich den Unterhalt von der Steuer absetzen kann. Ist das moglich? Müsste doch eigentlich so sein. Wenn nicht, wäre das nämlich sehr ärgerlich.
Hallo,
also prinzipiell kann man Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen. Aber - wie in vielen Fällen - gibt es auch hier Ausnahmen. In Deinem Fall sieht es wohl ein bisschen anders aus:
Wer Unterhalt an leibliche oder adoptierte Kinder zahlt, der kann dieses nur dann von der Steuer absetzen, wenn kein Kindergeld bezogen wird. Da Deine Ex-Frau für Euren Sohn Kindergeld bekommt, ist das Absetzen des Unterhalts nicht möglich. Würde das Kindergeld oder auch der Kinderfreibetrag nicht in Anspruch genommen werden, könntest Du bis zu einer Grenze von 8.820 Euro pro Jahr Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen.
Würdest Du das Geld als Unterhalt nicht an Deinen Sohn, sondern an Deine Frau zahlen (bzw. auch dann, wenn Du zusätzlich Unterhalt an Deine Frau zahlst), kannst Du die Zahlungen auf jeden Fall von der Steuer absetzen.
Hallo Jeanluc, danke für Deine Antwort. Hierzu habe ich noch eine Rückfrage:
Sofern das so ist, kann man nicht einfach vereinbaren, dass die Zahlung als Unterhalt für meine Frau zählt? Dann wären die Zahlungen ja absetzbar. Warum macht das nicht jeder so? Meiner Frau soll ja sicher egal sein, als was die Zahlungen gelten, hauptsache sie kommen bei ihr an.