Kindergeld ganz oder nur teilweise vom Unterhalt abziehen?

Kindergeld ganz oder nur teilweise vom Unterhalt abziehen?

10.11.2016 von gaudimax
1084 mal gelesen 1 Follower

Meine Ex-Freundin bekommt von mir Unterhalt für das gemeinsame Kind. Allerdings kriegt sie auch das Kindergeld monatlich! Mir kommt das komisch vor und ich hab gehört, daß der Betrag vom Kindergeld vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen werden darf. Ganz oder nur zum Teil? Bis jetzt habe ich den vollen Betrag immer brav gezahlt, ohne was abzuziehen. Ich habe aber auch Kosten für die Tochter, nicht nur meine Ex! Kennt sich einer damit aus?

Antworten: 2

Beste Antwort
rechtundordnung
rechtundordnung 12.11.2016

Das Kindergeld ist ein steuerlicher Faktor und dient lediglich zur Deckung des Kinderbedarfes gemäß § 1612b BGB. Der Bedarf eines Kindes wird durch die häusliche Betreeung gedeckt. Also anteilig Strom, Miete dann Kleidung, Essen und Getränke usw. Diese Kosten hat der Staat umgerechnet und somit eine Altersstaffelung in der Düsseldorfer Tabelle geschaffen. An diesem Bedarf hat sich ein Unterhaltspflichtiger zu beteiligen, und zwar nach der Düsseldorfer Tabelle. Das Kindergeld jedoch mindert diesen Bedarf. Ergo muss diese Minderung auch an beide Elternteile aufgeteilt werden, da das Kindergeld ja vollumpfänglich dem Kind zu Gute kommt. Deshalb kommt es zum Abzug des hälftigen Kindergeldes bei einer Unterhaltszahlung.

zwillingsmama
zwillingsmama 10.11.2016

Wie hast du den Unterhalt denn berechnet oder berechnen lassen? Wenn du die Düsseldorfer Tabelle als Berechnungsgrundlage nimmst, dann wird bei den Zahlen das Kindergeld schon berücksichtigt. Das kannst also nicht eigenmächtig was abziehen oder rumrechnen wie es dir grad in den Kram passt. Auch wenn dir dein Kind zusätzlich noch was kostet. Was denn? Kosten bei den Besuchen? Essen, trinken, Sprit, Miete? Da gibt es sicherlich irgendeine Regelung, die man durchpressen kann. Aber du solltest bedenken, dass das Geld für das Kind ist und man damit sicher keine Reichtümer anhäufen kann.

Anzeige

Suchtags

© 2024 werweiss.de