Können Eltern ein volljähriges Kind rauswerfen?

31.03.2017 von gollo
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Hallo, liebes Schwarmwissen,

unsere Freunde haben einen volljährigen Sohn, der gerade ein wenig aus dem Ruder läuft. Er hat die Schule abgebrochen und die Lehre auch. Seine Mutter bietet das bequeme „Hotel Mama“. Er muss nicht bezahlen, frisst sich durch und kommt und geht, wann er will.

Nun überlegen die beiden, ob sie ihm eine Lektion „echtes Leben“ geben sollen und ihn einfach vor die Tür setzen. Er ist volljährig, handlungsfähig und generell nicht dumm. Ihm wird auch nichts passieren, es ist ein starker Junge und kein kleines Mädchen.

Aber dürfen sie das überhaupt? Wie sieht es da rechtlich aus? Können Eltern einem volljährigen Kind sagen, dass es nun bitte gehen soll?

Antworten: 1

arthur
arthur 02.04.2017

@gollo: Hier wäre vielleicht erst mal ein klärendes Gespräch zwischen Eltern und Sohn angebracht. Vielleicht lässt sich durch Regeln und klare Absprachen die Situation verbessern. Falls nicht, kann der Sohn sicher in einer WG oder in einer eigenen Wohnung untergebracht werden.

Ihn einfach so rauswerfen, frei nach dem Motto: Schau, wie du klarkommst, du fauler, frecher Sack!" geht allerdings nicht!

Rein rechtlich gesehen haben Eltern natürlich das Hausrecht und können ihren Nachwuchs ab 18 zum Auszug auffordern. Allerdings bleiben sie laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zahlungspflichtig, bis der Junge seine erste Berufsausbildung abgeschlossen oder das 25. Lebensjahr vollendet hat. Wohnt er zu Hause, heißt das, er darf dort essen, trinken und schlafen und hat Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld. Das nennt sich Naturalunterhalt. Natürlich kann er dort kommen und gehen, wie er will. Er ist volljährig. Die Eltern haben nicht das Recht, ihn zu überwachen, Freunden Zutritt zur Wohnung zu verwehren oder ähnliches. 

Die Eltern haben kein Recht darauf, dass er ihnen irgendetwas zahlt. Dass ein Kind teuer ist, weiß man, wenn man sich zur Vermehrung entscheidet. Sie sind für ihren Nachwuchs verantwortlich, nicht anders herum. 

Zieht der Sohn auf ihr Drängen hin aus, müssen sie ihm das Geld, das ihm zusteht, auszahlen. Im Klartext: Sie finanzieren ihm eine eigene Wohnung inklusive Lebenshaltungskosten. Das nennt sich Barunterhalt. Geregelt ist dies in Paragraph 1612 Absatz 2 BGB.

Die meisten Eltern beißen in den sauren Apfel und lassen das Kind weiter bei sich wohnen, denn die Alternative ist ungemein teuer... 

Sind seine Eltern nachweislich finanziell außerstande, ihm Barunterhalt zu gewähren, müssen SGB-II-Träger einspringen.

Rate deinen Freunden, sich mit ihrem volljährigen Sohn zusammenzusetzen, zu reden und Nägel mit Köpfen zu machen.

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