Müssen wir die Schulden der Großeltern übernehmen?

16.11.2016 von amun
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Hallo,

ich hab da mal eine Schuldenfrage. Vor 3 Jahren verstarb mein Großvater und nun ist vor 4 Wochen meine Großmutter ebenso von uns gegangen. Nach der Beerdigung sind wir jetzt dabei den Haushalt aufzulösen - es hat sich viel angesammelt und manches Mal ist es recht schwierig. In den Unterlagen haben wir nun doch einige Briefe gefunden, die uns stutzig machen. Dabei geht es um Rechnungen und Mahnungen. Vermutlich hat meine Oma diese Briefe gar nicht mehr wahrgenommen. Ich hab schon versucht mit einem Inkassobüro zu telefonieren - wir stehen da noch in Verhandlungen. Trotzdem komme ich nicht umhin mich zu fragen, ob man die Schulden jetzt tatsächlich übernehmen muss oder gar ausschlagen kann? So wie man das Erbe ausschlagen kann. Apropos Erbe: viel ist nicht geblieben. Wir versuchen jetzt das Haus zu veräußern - ist auf dem Lande nur manchmal nicht so einfach.
Wir werden uns in den nächsten Tagen Rechtsbeistand holen - aber vielleicht habt Ihr eine Meinung zu Schuldenübernahme etc.

Antworten: 5

Beste Antwort
derluebke
derluebke 16.11.2016

Also geht es ja nicht darum, das Erbe anzunehmen oder nicht, denn wenn IHR das Haus verkauft, nehmt Ihr damit ja auch das Erbe an. Bei den Schulden müsste geschaut werden, wann sie entstanden sind und ob die Gläubiger regelmäßig über das Gericht einen vollstreckungsfähigen Titel anstrebten. Wenn da so ab drei Jahre nichts passiert ist, wird da auch nicht mehr viel an Forderungen kommen. Ein bisschen anders liegt die Sache, wenn die Schulden bei „staatlichen“ Gläubigern entstanden sind, also Krankenkassen, Knappschaften oder womöglich noch dem Finanzamt. Die brauchen da schon länger und verjähren, glaube ich nie. Es sei denn, dass bei den Großeltern was mit Privatinsolvenz lief. Am Einfachsten geht’s wohl, wenn Du mal den zuständigen Gerichtsvollzieher fragst, wie der Stand der Dinge ist. Seinen Namen und die Adresse erfährst Du beim zuständigen Amtsgericht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Ihr im Ernstfall die volle Haftung für die noch offenen Verbindlichkeiten Eurer Großeltern übernehmen müsst, da Ihr ja nicht Verwandte ersten Grades gewesen seid.

Wenn Du zügig einen Termin bekommst, würde ich mich bei der Schuldnerberatung der AWO oder Diakonie schlaumachen. Die kosten nichts außer ein DANKE und sind in solchen Sachen wirklich sehr kompetent.

zwillingsmama
zwillingsmama 16.11.2016

Ich denke mal da gibt es nur ein entweder oder. Man kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken. Wenn man erbt, dann alles, Vermögen und Schulden. wirklich schwierig wird es ja erst mal sein, eine Aufstellung zu machen und alles aufzulisten. gibt's noch weitere Erben, ist ein Testament hinterlegt? Eine Beratung würde ich ebenfalls vorschlagen. Vielleicht auch das Nachlassgericht ansprechen. Ist immer eine blöde Situation. Ist ja oft auch viel Erinnerung dabei. Ich geh davon aus, hier meldet sich noch jemand, der die Sache evtl besser einschätzen kann.

amun
amun 16.11.2016

Wer sagt denn, dass wir uns nur die Rosinen rauspicken? @zwillingsmama Wir haben einen Verlust zu beklagen und versuchen jetzt neben der Haushaltsauflösung auch noch die Schulden zu begleichen. Ein Testament gibt es nicht - meine Eltern und ich sind alleinige Erben. Wir haben soweit alle Unterlagen zusammen - bisher ist noch nichts weiteres eingetrudelt und ich hoffe, es gibt keine weiteren bösen Überraschungen.

zwillingsmama
zwillingsmama 17.11.2016

@Amun das mit den Rosinen war doch nicht böse gemeint sondern nur eine Feststellung. Auch nicht auf euren Fall bezogen. Ich sehe es wie die anderen. Wenn vor Gericht nicht noch irgendwelche Titel rumliegen, dürfte das nicht so tragisch sein. Vielleicht waren auch ungeöffnete Rechnungen dabei, die bereits abgebucht wurden usw. Wenn allen entsprechenden Stellen mitgeteilt wurde, dass die Oma verstorben ist, wird man sehen, wie reagiert wird. Ich wünsche dir und deinen Eltern viel Kraft in dieser Zeit  

tina68
tina68 17.11.2016

@derluebke @amun

Aber die Eltern, mit denen amun die Angelegenheit zusammen regelt, sind Verwandte ersten Grades. Wenn ein bezahltes Haus und damit auch Grundstück dahinter stehen, kann ich mir kaum vorstellen, dass sie wirklich hoch verschuldet waren. Sie werden einfach ein paar Briefe nicht aufgemacht haben, denn wäre innerhalb von Jahren wirklich etwas aufgelaufen, wäre der Gerichtsvollzieher mehrfach da gewesen und irgendwann die Polizei.

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