Muss ich mein Kind zu seinem Vater bringen?

09.03.2017 von rockabella
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Vorsicht, längere Geschichte. Ich hoffe, Ihr lest sie und könnt mir helfen.

Der Vater meines Kindes und ich sind geschieden und haben ein gemeinsames Sorgerecht. Wir haben die Vereinbarung getroffen, dass unsere Tochter jedes zweite Wochenende bei ihm verbringt.

Anfangs lief das alles den Umständen entsprechend gut. Er hat sie abgeholt und nach Hause gebracht und sie war glücklich. Wir haben uns beide sehr bemüht, unser Kind nichts von unserem Streit mitbekommen zu lassen.

Seit einiger Zeit hat er eine neue Freundin und ich glaube, dass sie meine Tochter nicht bei sich haben will. Vielleicht ist sie eifersüchtig? Jedenfalls ist Mel immer sehr kleinlaut und geknickt, wenn sie vom Papa-Wochenende nach Hause kommt und nicht mehr fröhlich. Irgendwas geht da vor. Er weiß natürlich von nichts und alles sei prima.

Nun habe ich tagelang nach dem Wochenende und auch die Tage davor damit zu kämpfen, dass es meiner Tochter nicht gut geht und ich würde sie gerne mal eine Zeit lang zu Hause lassen. Ich bin ja da. Es war nur für ihn und für sie, dass sie an jedem zweiten Wochenende dort ist.

Kann ich das einfach so machen? Oder muss ich das irgendwo genehmigen lassen? Wer ist dafür zuständig?

Antworten: 1

neonlicht
neonlicht 10.03.2017

Wenn das Sorgerecht und die Besuche beim Scheidungsverfahren gerichtlich festgelegt wurde, musst du dich erst mal daran halten und kannst nicht eigenständig irgendwas ändern. Das weiß ich, weil es in meinem Bekanntenkreis mal um ein ähnliches Thema ging.

Aber da du um das Wohl deiner Tochter fürchtest, solltest du dringend handeln. Wie ist denn dein Verhältnis zu deinem Ex? Könntest du mit ihm darüber reden, dass du den Eindruck hast, dass es zwischen seiner Neuen und deiner Tochter nicht gut läuft?

Das persönliche Gespräch unter den Beteiligten wäre der sinnvollste erste Schritt, aber wenn da kein Dialog möglich ist, solltest du Rat bei den für Sorgerecht zuständigen Stellen suchen (sorry, ich kenn mich nicht aus, wer da für was zuständig ist), vielleicht beim Jugendamt oder beim Gericht, wo das Sorgerecht vereinbart wurde. Oder vielleicht kannst du auch den Anwalt fragen, der dich bei der Scheidung vertreten hat.

Hast du denn deine Tochter schon mal gefragt, was genau los ist?

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