Namensänderung: Freund will Norbert loswerden - geht das überhaupt?

18.11.2016 von tiffany
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Hallo,

der beste Freund meines Bruders heißt Norbert. Er ist gerade 16 geworden und vermutlich in seiner Generation der einzige "Norbert" seiner Art. An dem Namen ist sicherlich nichts Verwerfliches und es gibt auch unter Garantie schlimmere Probleme, aber Norbert mag seinen Namen so gar nicht. Er ist wirklich sehr unglücklich mit der Wahl seiner Eltern (die haben ihm wohl in Gedenken an den Vater mütterlicherseits diesen Namen verpasst) - jetzt überlegt er, ob er seinen Namen umändern kann.

Wie funktioniert sowas? Kann man einfach zum Amt laufen und das beantragen? Hat jemand schon mal so einen Fall erlebt?

Antworten: 3

kublai
kublai 19.11.2016

Hey tiffany,

Norbert ist ein altmodischer Name. Er könnte ihn zu Bert, Nobby oder Nobs abkürzen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man seinen Vornamen einfach so ändern kann. Seinen Namen kann man sich nicht aussuchen, den muss man einfach akzeptieren. Ich kenne auch Jugendliche mit altmodischen Namen wie Eugen, Heinrich und Wilfried. Sie kommen aus russlanddeutschen Familien. Aus traditionellen Gründen geben die Eltern ihnen diese altmodisch klingenden deutschen Namen. Als ihre Vorfahren von Deutschland aus nach Russland gezogen sind, waren diese Namen noch ganz üblich. 

Vielleicht freundet sich Norbert später ja noch mit dem Namen an. Wenn sein Opa auch Norbert heißt, ist es doch auch eine Ehre, nach ihm benannt zu sein. Wenigstens ist sein Vorname kein Sammelbegriff. Wenn der Lehrer in der Schule die Kinder durchnummerieren muss in Jonas 1, Jonas 2 und Jonas 3 ist das auch nicht schön. 

Kublai

arthur
arthur 19.11.2016

Eine Namensänderung durchzusetzen, ist in Deutschland nicht einfach. Ich bin kein Jurist, und kann dir keine rechtlich wasserdichte Auskunft geben. Aber soweit ich weiß, wird das im Namensänderungsgesetz geregelt. Norbert ist noch nicht volljährig. Er gilt als beschränkt geschäftsfähig. Den Antrag auf die Änderung des Vornamens muss der gesetzliche Vertreter stellen. Das werden seine Eltern vermutlich nicht machen wollen. Falls doch, muss Norbert vor Gericht zu der Vornamensänderung angehört werden. 

Falls seine Eltern ihn nicht unterstützen wollen, muss er bis zur Volljährigkeit warten. 

Er braucht aber einen wirklich triftigen Grund. Seinen Namen einfach nicht zu mögen, reicht für eine Änderung nicht aus. Eigentlich kenne ich nur einen Grund, der akzeptiert wird: Wenn man transsexuell ist und das Geschlecht wechselt, darf man den Vornamen anpassen. Selbst das geht nicht ohne Auflagen. Nehmen wir an, das würde auf Norbert zutreffen. Dann müsste er laut Transsexuellengesetz drei Jahre lang als Mädchen leben und beweisen, dass er sich im falschen Körper fühlt. Das Amtsgericht würde dann über die Vornamensänderung von Norbert zu Nora (ist nur ein Beispiel) entscheiden.

Familiennamen kann man ändern, wenn sie anstößig sind. Manche Leute heißen mit Nachnamen Fick, Schleimer oder Möslein. Damit kann man kaum leben, ohne Schwierigkeiten zu bekommen. Andere triftige Gründe zur Namensänderung fallen mir momentan nicht ein. 

katjafunke
katjafunke 19.11.2016

Hat er vielleicht einen zweiten Vornamen? Dann kann er ja den als Hauptnamen verwenden. Ansonsten hat er in Deutschland leider Pech gehabt. Er kann seinen Vornamen nicht ändern nur, weil er ihm nicht gefällt. Vielleicht kann ein Arzt bestätigen, dass er gemobbt wird mit dem Namen und dass es darum gesundheitliche Gründe sind. Er kann es versuchen, aber aktuell bis er 18 ist muss der gesetzliche Vertreter den Antrag einreichen.

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