Wer kommt für Wasserschaden auf?

22.11.2016 von flocke71
1014 mal gelesen 1 Follower

Hallo zusammen,
wir hatten heute einen Wasserschaden im Keller! Die Stadtwerke hatten heute Vormittag das Wasser abgestellt, da es wohl in der Nachbarschaft einen Rohrbruch gab. Gegen Mittag wurde das Wasser dann wieder angestellt. Als ich in den Keller wollte um Wäsche zu waschen, machte ich fast wieder auf dem Absatz kehrt! Mir kam schon im Flur des Kellers eine riesen Pfütze, nein eher ein Schwall Wasser entgegen. Erst dachte ich an unsere alte Waschmaschine. Nachdem ich mich mit festem Schuhwerk bewaffnet hatte, konnte ich die Ursache schnell entdecken. In unserer Werkstatt tropfte fröhlich eine nicht unerhebliche Menge an Wasser aus dem dort befindlichen Wasserfilter und hat, bis auf zwei Räume (es sind insgesamt 5) alles unter Wasser gesetzt. Die Stadtwerke wurden sofort alarmiert und zur Rede gestellt. Sie stellten uns einen Wasserstaubsauger zur Verfügung und meinten, es würde am veralteten Wasserfilter liegen. Diesen haben sie Stunden später, nachdem wir mit Wasserschöpfen einigermaßen fertig waren (per Hand, da der Sauger defekt war) auf ihre Kosten ausgetauscht. Doch was passiert nun mit unserem ganzen Hab und Gut? In einem Raum waren u.a. unsere ganzen Flohmarktsachen verstaut, die wir jetzt großzügig entsorgen können. Auch zwei antike Schränke und Skier aus Holz haben unter dem Wasser gelitten. Wie geht man da am besten vor? Die Stadtwerke haben und dazu geraten, das über die eigene Versicherung zu regeln, da wir von ihrer nur den Zeitwert erstattet bekämen.

Antworten: 3

schokominza
schokominza 22.11.2016

Hallo, ich weiss wie ärgerlich das ist und bei uns damals hat keiner was erstattet. Weder unsere Versicherung noch die unseres Vermieters. Das mit dem Zeitwert ist so eine  Sache, denn bei den meisten Dingen, muss eine Rechnung vorgelegt werden, die man in der Regel nicht hat. Generell würde ich dir raten dich auf jeden Fall mit deiner Versicherung zu besprechen, den Fall genau zu erläutern und eine Lösung zu suchen. Wir blieben damals auf unserem Schaden sitzen. Der war nicht unerheblich, ich hoffe jedoch für euch, dass es bei euch gut aus geht. Vielleicht magst du uns auf dem Laufenden halten. Viele Grüße und viel Kraft.

flocke71
flocke71 23.11.2016

Wir haben mittlerweile mit unserer Versicherung telefoniert. Der nette Herr am Telefon hat alles aufgenommen und den Fall in zwei Kategorien unterteilt. Einmal haftet die Wohngebäudeversicherung für Schäden an Boden (Estrich) und Wänden, sofern etwas repariert/erneuert werden muss. Wir können hierzu einen Kostenvoranschlag vorlegen, der dann genehmigt werden muss. Zum Anderen haftet die Hausratversicherung für Schäden an Hab und Gut. In beiden Fällen hat er einen groben Wert X angegeben. Hierzu hören wir noch von der Versicherung, was 1-2 Wochen dauern kann. Wenn ich es richtig verstanden habe, erhält man wohl zwischen 50 und 80% des Werts. Wir haben mittlerweile auch eine Liste erstellt und müssen bei fast allen Sachen einen Schätzwert eintragen, da, wie du sagst, keine Rechnungen vorhanden sind. Der Versicherungstyp meinte auch, dass es sein kann, dass wir gar keine Liste abgeben müssen, dann kommt gleich ein Gutachter, von Fall zu Fall unterschiedlich. Als Arbeitsaufwand bekommt jede helfende Person 10 Euro die Stunde, auch wenn Besorgungen für Ersatz etc. gemacht werden müssen, wird diese Zeit angerechnet (sofern ich wirklich alles richtig verstanden habe). Das Einzige, worum wir uns jetzt separat kümmern und beim "Verursacher" einfordern, ist der Verdienstausfall. Da ich selbstständig bin und einen halben Tag im Keller verbracht habe und mein Freund natürlich frei nehmen musste, kommen da, meiner Meinung nach, auch noch Kosten hinzu. Und die Selbstbeteiligung werden wir auch mit auflisten, da wir den Schaden nicht verursacht haben. Warum also insgesamt noch 650 Euro von der Erstattung abziehen lassen?! Es bleibt spannend!

soeren80
soeren80 28.11.2016

So einen ähnlichen Fall haben wir auch gerade. Waschmaschine wurde als Ursache erkannt. Nun läuft es aber irgendwo aus dem Rohr unter den Bodenfliesen in die Wanne für die Fußbodenheizung und dann zu den Mietern darunter. Wir dachten, das sei ein Fall für die Haftpflichtversicherung, aber die verweist auf die Gebäudeversicherung des Vermieters. Mal sehen, was da rauskommt. Wird auf jeden Fall viel Aufwand und Dreck. Schränke wurden auch in Mitleidenschaft gezogen.

Anzeige

© 2024 werweiss.de