Wie hoch muss die Abfindung sein?

05.02.2017 von muddi
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Ein Freund von uns ist Marketingleiter in einem Autohaus und seit sechs Jahren dort beschäftigt. Der Seniorchef kann ihn nicht leiden und will ihn nun loswerden. Das hat er ihm sogar schon gesagt. Fehler oder einen anderen Kündigungsgrund liefert unser Freund dem Chef wohlweislich nicht. Nun wurde ihm ein Aufhebungsvertrag vorgelegt mit einer Abfindung, die ihm zu gering war. Also hat er ihn abgelehnt. Er meint, ihm stünde ein halbes Gehalt pro Jahr Firmengehörigkeit zu. Hat er wirklich ein Recht darauf?

Antworten: 3

Beste Antwort
susanne45
susanne45 05.02.2017

Meines Wissens nach kann man nicht auf eine Abfindung klagen. Man wartet auf die Kündigung und schaut sich zunächst den Kündigungsgrund an. Wenn man keine Löffel geklaut hat oder irgendeinen Grund zu einer fristlosen Kündigung geliefert hat, ist es eine fristgerechte Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, in der Regel mit direkter Freistellung in hohen Positionen. Der Arbeitgeber hat Angst, dass man die Kundenliste klaut, die man sich aber sowieso vorher schon kopiert hat „zwinkern“-Emoticon Wenn es um viel Geld geht, nimmt man sich besser einen Anwalt. Und dann klagt man auf Wiedereinstellung. Man will ja da arbeiten und wenn es der Firma wirtschaftlich gut geht und die Position wahrscheinlich wieder besetzt werden wird, bekommt man vor Gericht dann eben die Abfindung ausgehandelt. Ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ist da üblich.

shania
shania 05.02.2017

Ja, als Fausformel ist ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr üblich, wenn es zur Einigung vor dem Gericht kommt. Ein generelles Anrecht auf eine Abfindung gibt es jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bis auf wenige Ausnahmefälle grundsätzlich nicht.

emily
emily 09.02.2017

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, man hat in dem Fall ein Recht auf eine Abfindung. Mir ging es ähnlich indem man mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt hatte. Ich bin damit zum Anwalt und hab das Ganze prüfen lassen. Dieser erklärte mir, dass eine Abfindung unerlässlich wäre, vor allem aber, weil das Arbeitsamt darauf bestünde und man so um eine Sperre herumkommen kann. Das wissen nur leider die meisten Arbeitgeber nicht, mein damaliger auch nicht.

In der Regel kann man verlangen, was man möchte, es muss jedoch mindestens ein Viertel des Monatsgehalts mal die Jahre der Betriebszugehörigkeit gezahlt werden. Ein höherer Betrag ist wohl eher Verhandlungssgeschick.

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