Wie kann man rausfinden ob Erbe oder Schulden?

11.01.2017 von dermagier
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Guten Abend,

mein Schwiegervater wird in nächster Zeit wohl versterben, da er sehr krank ist. Meine Frau ist das einzige Kind, also wird sie bzw. wir ja alleine erben. Nun ist das Problem dass die Familienverhältnisse nicht grade die besten waren, es gab zwischen meiner Frau und ihrem Vater in den letzten 5-10 Jahren nur noch sehr selten Kontakt. Es gab schon immer Differenzen zwischen den beiden, aber ok das würde jetzt hier zu weit führen.

Also meine Frage ist: Wir wissen leider nicht wie es finanziell und materiell um meinen Schwiegervater bestellt ist. Wie läuft das nun ab? Wenn wir das Erbe annehmen und er hat nur Schulden? Und wenn wir es ablehnen und er hat aber gut Geld gespart? Wie kann man das rausfinden? Eine Aussprache zwischen den beiden ist leider keine Lösung, zumal er laufend auf der Intensivstation liegt und nicht ansprechbar ist. Wir wären um jeden Rat sehr dankbar.
Vielen Dank, Thomas

Antworten: 1

blechtrommel
blechtrommel 24.01.2017

Hallo Thomas,

auch wenn die Situation mit deinem Schwiegervater sicher belastend für dich und deine Frau ist, ist das Thema Erbschaft im Kontext zu deiner Frage glücklicherweise weit weniger komplex. Das für deinen Schwiegervater zuständige (Wohnortabhängig) Erbschaftsgericht erhält vom Standesamt die Sterbeurkunde, woraufhin das Gericht automatisch mögliche Erben zu ermitteln beginnt.

Deine Frau wird daraufhin angeschrieben und erhält in diesem Schrieb in der Regel auch gleich das Testament. Mal davon abgesehen, dass das Erbe nach der Testamentseröffnung nicht sofort, sondern innerhalb von 6 Wochen angenommen oder abgelehnt werden muss, bietet dieser Zeitraum meist die Möglichkeit, die Vermögensverhältnisse über die Einsicht in die privaten Unterlagen des Schwiegervaters zu eruieren.

Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass durch euch überhaupt keine Unterlagen gefunden werden, die euch nähere Auskunft zum Vermögens- und/oder Schuldenstand liefern, kann deine Frau Gemahlin das Erbe trotzdem annehmen - und unbedingt auch die Erbenhaftung beschränken. Das bedeutet, dass, sollte das Erbe überschuldet sein, keine Haftung mit dem Privatvermögen deiner Frau übernommen werden muss. Dann würde die Erbmasse in die Zwangsvollstreckung wegen "Insolvenz" gehen.

Ich hoffe, ich konnte euch zumindest von einer Sorge befreien.

Viele Grüße

Micha

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