Wann muss ein Krankenwagen da sein?

Wann muss ein Krankenwagen da sein?

21.01.2018 von lauraw
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Weiß jemand, wann ein Krankenwagen bzw. Rettungsdienst vor Ort sein muss? Gibt es da bestimmte Richtlinien? Meine Mutter hat erzählt, dass jemand bei uns in der Straße einen Schlaganfall hatte und der Krankenwagen erst nach etwa 20 Minuten dort war. Das kommt mir sehr lang vor, gerade bei solchen Notfällen, wo jede Minute zählt.
VG Laura

Antworten: 1

tempusgemini
tempusgemini 21.01.2018

Wann ein Krankenwagen/Rettungsdienst am Einsatzort sein muss, wird in den Rettungsdienstgesetzen geregelt, welche sich je nach Bundesland unterscheiden. Auch die Hilfsfrist unterscheidet sich demnach in den einzelnen Bundesländern.

Unter Hilfsfrist versteht man den planbaren Zeitabschnitt vom Beginn des Notrufes bis zum Eintreffen der Rettungskräfte am Einsatzort. Der Zeitabschnitt vom Eintreten des Notfalls/Unfalls bis zum Beginn des Notrufes (Meldefrist) ist hingegen nicht planbar und daher auch in dieser Hilfsfrist nicht berücksichtigt.

Hilfsfristen der Bundesländer

Hier einige Beispiele der in den Gesetzen festgelegten Hilfsfristen aus verschiedenen Bundesländern:

  • Thüringen: 14 Minuten (ländliche Bereiche 17 Minuten); alle Einsätze
  • Nordrhein-Westfalen: 8 Minuten (ländliche Bereiche 12 Minuten); alle Einsätze
  • Sachsen-Anhalt: 12 Minuten; alle Einsätze
  • Mecklenburg-Vorpommern: 10 Minuten; alle Einsätze
  • Brandenburg: 15 Minuten; alle Einsätze
  • Bayern: 12 Minuten (reine Fahrzeit, dazu kommt die Zeit der Bearbeitung in der Leitstelle); alle Einsätze
  • Rheinland-Pfalz: 15 Minuten; alle Einsätze
  • Schleswig-Holstein: 12 Minuten; alle Einsätze
  • Baden-Württemberg: 10-15 Minuten; alle Einsätze

In einigen Bundesländern muss die festgelegte Hilfsfrist nur bei 95% aller Einsätze erreicht werden:

  • Bremen: 10 Minuten; 95 % der Einsätze
  • Hessen: 15 Minuten; 95 % der Einsätze
  • Sachsen: 12 Minuten; 95 % der Einsätze
  • Niedersachsen: 15 Minuten; 95 % der Einsätze
  • Saarland: 12 Minuten; 95 % der Einsätze
  • Berlin: 8 Minuten; Berlin unterscheidet je nach Stadtgebiet zwischen "Schutzklasse A" (Hilfsfrist muss bei 75 % der Einsätze eingehalten werden) und "Schutzklasse B" (bei 50 % der Einsätze)

Je nach festgelegter Hilfsfrist wird in den Bundesländern auch entschieden, wo und mit welcher personellen und materiellen Ausstattung es Rettungsdienste geben muss, um diese Vorgaben zu erreichen.

Bezüglich des beschriebenen Falles bleibt zu erwähnen, dass die subjektive Wahrnehmung, nach wie vielen Minuten der Krankenwagen letztendlich am Einsatzort war, sich sehr oft von der tatsächlich benötigten Zeit unterscheidet. Gerade in solchen Notsituationen kommt einem eine Minute wie eine halbe Ewigkeit vor.

Außerdem kommt es natürlich sehr darauf an, wie weit der Einsatzort tatsächlich von der nächsten Rettungswache bzw. Standort des Rettungswagens entfernt ist und wie hoch das aktuelle Notfallaufkommen zu diesem Zeitpunkt war.

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