Was kann ich als Bloggerin alles von der Steuer absetzen?

Was kann ich als Bloggerin alles von der Steuer absetzen?

11.01.2017 von blogmaus
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Hi „zwinkern“-Emoticon
Mein Name ist Leonie und ich komme aus Stuttgart. Neben meinem Studium möchte ich mir bald einen Blog aufbauen und dort regelmäßig tolle Beiträge überwiegend zu den Themen Mode, Wohnen, Städtereisen veröffentlichen und wenn es geht, damit natürlich auch Geld verdienen! Was kann man als Bloggerin alles von der Steuer absetzen, damit man nicht die Einnahmen gleich wieder alle an das Finanzamt überweisen muss? Dass ich ein Gewerbe anmelden muss, habe ich auch schon rausgefunden „lachen“-Emoticon Aber das scheint ja kein großer Akt zu sein.

Stimmt es, dass ich für die Fotos bei z.B. den Städtereisen dann die Kamera absetzen kann? Und auch die Fahrt- und Reisekosten? Das wäre ja super, dann kann man das ja alles auch gleich mit privatem Vergnügen verbinden und noch viel Geld sparen „lachen“-Emoticon Was kann man sonst noch absetzen?

Antworten: 1

danielhh
danielhh 15.01.2017

Guten Abend @blogmaus, ich weiß bestimmt auch nicht alles, aber ich versuche es einfach mal. Du kannst im Prinzip alles von der Steuer absetzen und als Kosten geltend machen, was Du zum Betrieb Deines Blogs und zur Erzielung von Umsatz und Gewinn benötigst. Auf die Schnelle fallen mir folgende Sachen ein:

  • Dein Blog wird ja irgendwo gehostet sein, also bezahlst Du monatlich Geld für diesen Webspace. Diese Gebühren für das Hosting und auch die jährlichen Kosten für die Domain kannst Du absetzen.
  • Die Kosten für Deinen Internetzugang kannst Du anteilig absetzen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt einen Split von 70/30% beruflich/privat.
  • Du schreibst die Beiträge für Deinen Blog ja von einem PC, einem Notebook oder vom Tablet aus. Die Anschaffungskosten für diese Geräte kannst Du dann (vermutlich nur teilweise) absetzen. Teilweise, wenn die Geräte auch privat genutzt werden. Wenn Du sie ausschließlich nur beruflich fürs Bloggen nutzt und das im Zweifel auf Nachfrage vom Finanzamt oder bei einer Betriebsprüfung glaubhaft nachweisen kannst, dann kannst die gesamten Anschaffungskosten geltend machen. Beachte aber, dass Du die Anschaffungskosten für diese Geräte nicht auf einen Schlag absetzen kannst, sondern sie entsprechend der Nutzungsdauer (i.d.R. 3 Jahre) abgeschrieben werden müssen. Das heißt, Du kannst 3 Jahre lang 1/3 der Kosten absetzen, vereinfacht ausgedrückt.
  • Gleiches gilt für die Kamera samt Zubehör, wenn Du sie nur (was in den seltensten Fällen so sein wird) für die Blogfotos nutzt, kannst Du die gesamten Kosten absetzen, aber sie sind auch abzuschreiben.
  • Solltest Du Bilder oder Texte für den Blog kaufen, sind dies natürlich auch Kosten
  • Je nachdem, wie sich die Situation bei Dir darstellt, könntest Du auch die Kosten für Dein/ein Büro bzw. Homeoffice absetzen. Hier stellt das Finanzamt allerdings hohe Anforderungen. Der Raum darf ausschließlich betrieblich und nicht anderweitig genutzt werden. Er muss räumlich vom Rest der Wohnung abgeteilt sein usw.. usw.. Falls Du in einer Mietwohnung wohnst, kannst Du die Mietkosten samt Nebenkosten dann flächenmäßig umgelegt auf den Büroraum absetzen. Beispiel: Die gesamte Wohnung hat eine Größe von 100 qm, das Büro/Homeoffice 12,5 qm. Deine Mietkosten belaufen sich auf EUR 700,- inkl. Nebenkosten, dann kannst 12,5% von EUR 700,- = EUR 87,50 absetzen
  • Auch die entsprechend beruflich bedingte Einrichtung des Büros (Schreibtisch, Bürostuhl, Regal, Schrank usw.) kannst Du entsprechend der Afa (Abschreibung) absetzen
  • Büromaterial (Kopierpapier, Tintenpatronen usw.), falls es fürs Bloggen gebraucht wird
  • Portokosten, falls Du Briefe wegen dem Blog versenden musst
  • Bei den von Dir angesprochenen Reisekosten (+ Übernachtungen, Verpflegung) wird es etwas komplizierter. Ich nehme an, hier müsstest Du das Ganze schon sehr professionell betreiben und einen entsprechend zu versteuernden Gewinn erwirtschaften, damit die Reisekosten vom Finanzamt akzeptiert werden. Ansonsten wird man Dir wohl zurecht unterstellen, dass Du Dein Privatvergnügen von der Steuer absetzen möchtest.

Grundsätzlich solltest Du aber unbedingt Folgendes beachten

Wenn Du über einen längeren Zeitraum keinen Gewinn erzielst, wird Dir das Finanzamt Liebhaberei unterstellen. Das heißt, die Tätigkeit würde dann als "privat" angesehen und die entsprechenden Kosten/Verluste können nicht geltend gemacht werden. Dieses Szenario könnte auf sehr viele Blogbetreiber zutreffen, gerade auch wenn es um Themen geht, die sehr nah am Privatbereich vorbeigehen (Blog zum Thema Kochen, Nähen usw..) Du solltest also klar auf eine Gewinnerzielung aus sein, damit Du da sicher unterwegs bist.

Ich bitte um Beachtung, dass ich kein Steuerberater bin (dessen Rechnung Du auch absetzen kannst), daher ist dies auch keine steuerliche Beratung und auch keine Rechtsberatung, sondern nur mein Laienwissen „zwinkern“-Emoticon

Viel Erfolg mit Deinem Blog!

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